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Was muss ich tun - wie und wo erfahre ich Hilfe?

Ein geliebter Mensch hat Sie verlassen – Ihre Anverwandten und Sie müssen Abschied nehmen.

Als Hilfe auf diesem schweren Weg hat die Pfarrei St. Stefan einen Leitfaden erstellt, der Ihnen hilft,
die Trauerfeier resp. die Auferstehungsfeier zu planen.

 

Meldung Friedhofsvorsteheramt

Bitte melden Sie den Todesfall auf dem Bestattungsamt. Mit den Verantwortlichen des Friedhofvorsteheramtes und dem zuständigen Pfarrer wird der Abdankungstermin vereinbart.
Bevor Sie den Termin mit dem Pfarrer und der Stadt Amriswil nicht vereinbart haben, sollten Sie keine Trauerkarten versenden oder Todesanzeigen aufgeben.

Verantwortlich:

Evelyne Zöllig, Friedhofvorsteherin, Telefon: 071 414 12 12

Jörg Schweizer, Friedhofgärtner, Mobile: 079 421 66 05
Abends und an Wochenenden unter Telefon: Mobile: 079 421 66 05

Bestattungsmöglichkeiten

Trauergespräch

In diesem Gespräch wird auf das Leben der verstorbenen Person zurückgeschaut und wir legen es , je nach Bedürfnis, in einem kurzen Gebet vertrauensvoll zurück in die Hand Gottes.
Wir besprechen den Gottesdienstablauf, Musik/Lieder, evtl. Lebenslauf (ca. 3-4 Min.), Termin für das 30iger-Amt, Opferaufnahme, Art des Gottesdienstes (Wortgottesfeier oder Eucharistiefeier), Erdbestattung/Urnenbestattung (es gibt die Möglichkeit, den Sarg/Urne in die Kirche bringen zu lassen).

Falls Sie persönliche Wünsche und Anregungen haben, können Sie diese gerne  im Trauergespräch anbringen und mit unserem Pfarrer besprechen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unter Umständen manche «Sonderwünsche» ablehnen müssen, sollten diese die Würde des Kirchenraumes verletzen. Dies kann z.B. die Wahl eines Liedes sein, dessen Liedtext sich nicht mit der Liturgie vereinen lässt bzw. für die Kirche ungeeignet ist.

Power-Point-Präsentationen

Sie möchten während der Abdankungsfeier Bilder projizieren? Unser Beamer inkl. HDMI-Kabel steht Ihnen zur Verfügung.
Für das Laptop mit HDMI-Anschluss und auch die Bestimmung der Person, die während der Trauerfeier die Präsentation bedient, müssen Sie selbst besorgt sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Power-Point-Präsentationen - sollten es verschiedene sein -  als Gesamtdatei auf ihrem Laptop konfigurieren und sichern. Die einzelnen Folien müssen mit schwarzem Hintergrund gestaltet sein, Schriftsätze in Farbe weiss.

Seitens der Trauerfamilie bzw. der Person, die die Präsentation bedient, ist mit dem Mesmer ein Termin zum Probelauf zu vereinbaren. Der Probelauf sollte spätestens einen Tag vor der Abdankungsfeier stattgefunden haben.

Verantwortlich:

Pfr. Beat Muntwyler, Telefon: 071 414 14 20, N: 079 3721511
 

Sekretariat:
Kerstin Haubrich, Telefon: 071 414 14 24, E-Mail: sekretariat@kath-amriswil.ch

Mesmer:
Beat Köpfli, N: 078 902 47 89 E-Mail: beat.koepfli@kath-amriswil.ch

Pfarreikirchenmusiker:
Thomas Haubrich, N: 076 477 39 77, E-Mail: thomas.haubrich@kath-amriswil.ch

Kosten

Als Mitglied der römisch-katholischen Kirche haben Sie Anrecht auf eine kirchliche Beerdigung. Dazu gehören Trauergespräch, Gottesdienst mit Eucharistie oder auch ein Wortgottesdienst , Orgeldienst (übliches Gottesdienstspiel), Verkündigung im Gottesdienst und Publikation im Pfarreiblatt. Falls sie bestimmte musikalische Wünsche haben, z.B. zusätzliche Instrumentalisten, Solisten, sind diese Kosten durch die Trauerfamilie zu tragen. Dies gilt auch für zusätzlichen Probenaufwand unseres Organisten bei bestimmter Musikauswahl ausserhalb des üblichen Repertoires resp. Probenaufwand mit Solisten/Instrumentalisten. Diese werden dann gemäss Vorgabe des Thurgauer Organistenverbandes gesondert in Rechnung gestellt. Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen zur Verfügung. Die Kirchgemeinde Amriswil zahlt den normalen Orgeldienst (Choralspiel, gängige Stücke) des Hauptorganisten oder seines Stellvertreters. Sollten Sie ausdrücklich einen Gastorganisten wünschen, so muss die Trauerfamilie für dessen Honorar aufkommen und die Benutzung der Orgel/des Flügels ist bitte mit dem Hauptkirchenmusiker abzusprechen.

Gedächtnisse und Jahrzeitstiftungen

Gedächtnisse und Jahrzeitstiftungen sind freiwillig und werden auf Wunsch der Angehörigen bestellt und publiziert. Das 30iger-Amt findet in der Regel nach Absprache mit der Trauerfamilie einen Monat nach der Beerdigung statt. Neben der Publikation im Pfarreiblatt wird im Gottesdienst der Name erwähnt. Für diesen Dienst entstehen Ihnen keine Kosten.

Falls Sie den Wunsch haben, eine Gedächtnismesse für den Verstorbenen feiern zu lassen (Kosten CHF 10),  bitte mindestens einen Monat im Voraus im Sekretariat melden, damit ein Eintrag im Pfarreiblatt möglich ist.


Jahrzeitstiftungen können wie folgt abgeschlossen werden:

10 Jahre  CHF 150
20 Jahre  CHF 250

25 Jahre  CHF 300

Für die Beantragung benötigen wir die Unterschrift des Stifters. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sekretariat.
Die Jahrzeit wird nach Genehmigung des Bistums Basel von uns verwaltet, d.h. in die Agenda und Pfarreiblatt nach Angabe ihres Wunschtermines und Dauer der Stiftung, eingetragen und publiziert.